SATZUNG DER KOMMUNISTISCHEN PARTEI DER TÜRKEI – MARXISTISCH LENINISTISCH

SATZUNG DER KOMMUNISTISCHEN PARTEI DER TÜRKEI – MARXISTISCH LENINISTISCH

(Gründung: 24 April1972)

 

I. TEIL

Parteimitgliedschaft

a) Mitgliedschaftsvoraussetzungen

Jede Person, die die unten genannten Voraussetzungen erfüllt, kann der TKP-ML beitreten. Wobei diejenigen, die der Klasse der Arbeiter und Bauern angehören, präferiert werden. Bei der Mitgliedsaufnahme werden  die TKP-ML  proletarischen Frauen bevorzugt.

  1. Das Parteiprogramm und die Satzung zu akzeptieren.
  2. In einem Parteikomitee zu arbeiten.
  3. Den Mitgliedsbeitrag regelmäßig zu bezahlen.
  4. Das 18. Lebensjahr vollendet zu haben

b) Mitgliedschaftsverfahren

Die Parteimitgliedschaft erfolgt auf individueller Basis. Die Person, die Mitglied werden möchte, teilt dies dem Parteikomitee, zu dem sie Kontakt hat, schriftlich mit.

Über die Genehmigung oder Ablehnung des Mitgliedschaftsantrags entscheidet ein aus mindestens drei Parteimitgliedern bestehendes Parteikomitee; mit der Bestätigung durch ein übergeordnetes Komitee wird diese Entscheidung gültig.

Die Person, dessen Mitgliedschaftsantrag seitens der befugten Komitees genehmigt wurde, erlangt ab dem Antragstellungsdatum den Status des Mitgliedschaftsanwärters. Falls der Person die Mitgliedschaft von dem Parteikomitee, zu dem sie Kontakt hat, empfohlen wurde und die Person dies akzeptiert hat, gilt die Mitgliedschaftsanwartschaft ab dem Zeitpunkt der Empfehlung. Die direkte Verantwortung für die Entwicklung des Mitgliedschaftsanwärters und seine Vorbereitung auf die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer strikten Kontrolle trägt das zuständige Parteikomitee.

Das Parteikomitee, dem die Person zugehört, entscheidet nach einer sechsmonatige Anwartschaftszeit darüber, ob die Mitgliedschaft genehmigt, abgelehnt oder die Anwartschaftszeit um weitere sechs Monate verlängert wird. Die Entscheidung des Parteikomitees muss durch das Zentralkomitee (MK) bestätigt werden. lm Falle einer Ablehnung erfolgt eine schriftliche Begründung an die Person, sofern keine Sicherheitsbedenken für die Partei bestehen.

Nach dem Einholen eines Kongressbeschlusses werden die Verfahren für die Genehmigung der Mitgliedschaft bzw. der Entlassung aus der Mitgliedschaft eingestellt.

Mitgliedschaftsanwartschaften und neue Mitgliedschaftsanträge in dieser Phase werden im Kongress oder anschließend bewertet.

c) Aufgaben des Mitglieds

1- Es muss sein ideologisch-politisches Niveau stetig erweitern, um sich weiterzubilden; hierfür muss es besonderen Wert darauflegen, zu lesen, zu überprüfen und nachzuforschen. Den Marxismus-Leninismus-Maoismus hat es wie eine Handlungsanleitung zu begreifen und anzuwenden. Die Theorie ist mit der Praxis zu verbinden.

2- Es muss alle Veröffentlichungen der Partei aufmerksam und kritisch überprüfen. Die Politik und Taktik der Führung müssen im Sinne der zentralen Ausrichtung der Partei beherrscht werden.

3- Es muss achtsam· bestimmt und rigoros sein im Kampf gegen jede Art des Dissidententums, das die Einheit und das kommunistische Wesen der Partei zerstören könnte, und gegen Strömungen und Gedanken, die sich gegen den Marxismus-Leninismus-Maoismus richten. Selbst, wenn es in der Minderheit ist, darf es nicht aufgeben und muss den Mut zum Kampf gegen Strömung aufweisen.

4- Es muss sich bedingungslos an die Parteidisziplin halten und eine Überzeugende, kreative und aktive Rolle bei der Umsetzung der Parteibeschlüsse einnehmen.  Es muss die von der Partei erteilten Aufgaben bedingungslos akzeptieren.

5- Um Lehrer des Volkes zu werden, muss es zuerst Schüler dessen sein. Es muss den Grundsatz, dem Volk zu dienen, in jedem Lebensbereich befolgen. Es muss sich in vorderster Reihe an den Widerstandsaktivitäten des Volkes, die eigenständig entstehen, beteiligen und versuchen, sie zu organisieren und bewusst in die richtige Richtung zu lenken. Es muss versuchen, Schwierigkeiten gemeinsam mit dem Volk zu lösen und sich darum bemühen, ihm die   Parteipolitik und die Gesetze des Klassenkampfes zu vermitteln, ohne aufzugeben.

6- Es muss die Kommunistische Partei, die für die Freiheit des Volkes kämpft, die sich im Kampf es Proletariats für eine klassenlose Gesellschaft einsetzt und ein Vorbild für diese Ideale darstellt, über alles andere stellen. Es hat in seinem Leben, in seinen sozialen Beziehungen und in seinem Verhalten eine zuverlässige, bescheidene, selbstlose und vorbildliche Person zu sein und ein Leben gemäß den kommunistischen Grundsätzen und revolutionären Werten, zu führen.

7- Es hat gegen das patriarchalische System zu kämpfen und das Volk dahingehend aufzuklären. Es muss aktiv gegen sexuelle Diskriminierung und Geschlechtsrollen sowohl in der Partei als auch in der Gesellschaft kämpfen.

8- Es hat sich der Partei, seinen Genossen, dem Volk und sich selbst gegenüber offenherzig und aufrichtig zu verhalten. Um Fehler nicht-zu wiederholen, Defizite auszugleichen und Schwächen zu überwinden, muss es selbstkritisch und kritikfähig, entschlossen und mutig sein. Es hat die Waffe der Kritik parteiintern und konstruktiv zu nutzen.

9- Es muss 10% seines Einkommens als Mitgliedschaftsbeitrag zahlen, die finanziellen Möglichkeiten der Partei mit Sorgfalt schützen und sich darum bemühen, sie zu vermehren. Es muss alle Ausgaben dokumentieren und sie dem Komitee, dem es zugehört, regelmäßig vorlegen:

10- Es muss dem Komitee, dem es zugehört, regelmäßig Bericht erstatten.

11- Es muss Foltereinrichtungen, Gefängnisse und Gerichte zu Orten des kommunistischen Widerstandes und der kommunistischen Propaganda machen, indem es den Klassenkampf auch unter den Bedingungen einer Gefangenschaft fortführt.

12-Es muss sich in seinen Aktivitäten innerhalb der Organisation streng an die Regeln der Geheimhaltung/Illegalität halten und die Parteigeheimnisse und Werte gewissenhaft schützen.

13- Es muss die Pflichten des proletarischen Internationalismus erfüllen und gegen die Unterdrückung von Nationen und Völkern, gegen den Chauvinismus und gegen jede Art von Nationalismus kämpfen.

d) Rechte des Mitglieds

1- Es kann in den Parteikomitees, denen er zugehört, und in den Parteiversammlungen, an denen es teilnimmt, seine Ansichten zur Parteipolitik und den Parteiaktivitäten, sowie Vorschläge und Kritik äußern und sich aktiv an der Ausrichtung der Parteipolitik beteiligen.

2- Es kann wählen und gewählt werden.

3- Es darf sich im Falle einer Anklage und Verurteilung verteidigen.

4- Wenn es innerhalb eines Parteikomitees, dem es angehört, zu Problemen kommt, die es nicht lösen kann, darf es alle Übergeordneten Organe bis zum ZK zu Rate ziehen.

5- Es darf unter der Bedingung der schriftlichen oder mündlichen Begründung aus der Parteimitgliedschaft heraustreten.

e) Rechte und Aufgaben des Mitgliedschaftsanwärters

Mitgliedschaftsanwärter der Partei besitzen dieselbe Rechte wie Parteimitglieder, ausgenommen des Rechtes zu wählen, gewählt zu werden, Mitglieder aufzunehmen und bei klagen und Parteibeschlüssen mitzustimmen. Die Aufgaben eines Parteimitglieds gelten auch für Mitgliedschaftsanwärter.

f) Aburteilung und Disziplinarstrafen

1-Gegen alle Mitglieder und Mitgliedschaftsanwärter, die die Einheit stören, die sich nicht an die Beschlüsse und die Disziplin halten, die der parteiinternen Demokratie schaden, die ihre Aufgaben verweigern, die unberechtigt den Versammlungen der Komitees, denen sie zugehören, fernbleiben, die ihre Befugnisse missbrauchen, die durch ihr Verhalten dem Ansehen der Partei beim Volk schaden, die Straftaten gegen das Volk, insbesondere gegen Frauen, Kinder und LGBTI+ begehen und diskriminierend werden, werden Untersuchungen eingeleitet, sie werden angeklagt und bestraft.

2- Sofern zwei weitere Parteimitglieder vorhanden sind, wird die anzuklagende Person vor dem höchsten Komitee, in dem sie arbeitet; angeklagt; falls nicht, wird sie vor dem nächsthöheren Komitee angeklagt. Gegen angeklagte Personen oder Komitees können administrative Maßnahmen vorgenommen werden (z.B. eine Enthebung oder das Einfrieren von Befugnissen).

3- Bei Anklagen wegen Vergehen gegen Frauen oder LGBTI+ (sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Nötigung, Diskriminierung, Homophobie, Transphobie usw.) wird die Untersuchung und Anklage durch die Kommunistische Frauenvereinigung (KKB) umgesetzt. Die TKP·ML folgt bei dieser Art von Untersuchungen dem Prinzip „Die Aussage einer Frau ist von wesentlicher Bedeutung, das Gegenteil zu beweisen ist die Pflicht des Mannes“

4- Partei Komitees oder Mitglieder können sich mit ihrem Antrag auf Anklage auch an die zentrale Kontrollkommission (ZKK) wenden. Abgelehnte Anträge werden dem Antragssteller mit einer schriftlichen Begründung mitgeteilt.

5- Der Zentrale Kontrollkomission kann Kommissionen zum Zwecke der Untersuchung gründen, jedoch erfolgt die Anklage durch die Zentrale Kontrollkommission. In Zeiten, in denen kein ZKK besteht , übernimmt das Zentral Komitee diese Aufgabe. Alle Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefasst.

6- Nach dem Untersuchungsprozess, in dem Informationen und Dokumente zusammengetragen werden und Anhörungen stattfinden, beginnt die Anklage, indem dem Angeklagten die Anklagegründe mitgeteilt werden und er aufgefordert wird, sich zu verteidigen. Die Verteidigung kann auch mündlich erfolgen. Die Verteidigung muss spätestens zwei Monate, nachdem dem Angeklagten die Anschuldigungen mitgeteilt wurden, erfolgen. Nach Ablauf der zwei Monate gilt das Verteidigungsrecht als genutzt. Wird der Angeklagte für schuldig erklärt, so wird ihm abhängig von der Schwere von lang- und kurzfristigen Schäden, die er der Partei zugeführt hat; von der Aufrichtigkeit seiner Haltung gegenüber den Anschuldigungen und Behauptungen von dem Verhalten bei ergangenen Parteiaktivitäten von den Umständen unter denen die Straftat begangen wurde  und unter Berücksichtigung von anderen belastenden oder entlastenden Faktoren eine der folgenden Strafen erteilt:

l- Verwarnung, II-Schwere Verwarnung, III- Enthebung von der Aufgabe, IV- Degradierung zum Mitgliedschaftsanwärter, V- Ausschluss.

Der Ausschluss aus der Partei ist die höchste Strafe.

7-Komitees oder Mitglieder, die zu einer Strafe verurteilt wurden; können bis zum ZKK,wenn dies nicht gegründet wurde bis zum ZK Widerspruch einlegen. Bis über den Widerspruch entschieden wurde,entscheidet der ZK(K) darüber, ob die Strafe vollzogen oder der Vollzug ausgesetzt wird. Entscheidungen des ZK(K) bezüglich der Anlage sind sofort gültig. Der ZK(K) ist dem Kongress und den Konferenzen gegenüber verantwortlich.

II. TEIL

Grundsätze der Organisierung

Die TKP-ML erkennt in der Phase des Imperialismus und der proletarischen Revolutionen ausgehend vom Grundprinzip des Internationalismus, das besagt, dass „das Proletariat im eigenen Land die Revolution macht”, die Revolution in der Türkei als einen Teil der Weltrevolution des Proletariats an. Sie kämpft dafür, ihre Mitglieder und das gesamte Volk gegen jede Art von Nationalismus unter der roten Fahne des Proletariats zu sammeln.

Sie führt einen Kampf für die Einheit der internationalen kommunistischen Bewegung auf der Basis der Grundsätze des Marxismus-Leninismus-Maoismus. Sie ist sich dessen bewusst, dass diese Einheit durch einen ideologischen Kampf geschaffen werden kann.

Sie unterstützt nationale und soziale Befreiungsbewegungen, die auf internationaler Ebene den Imperialismus schwächen und zurückdrängen.

Während sie das Prinzip der internationalen Solidarität des Proletariats befolgt, stützt sie sich auf das Prinzip, aus eigener Kraft zu schöpfen.

Die TKP-ML stützt sich auf die freiwillige Gemeinschaft. Sie erkennt die illegale Organisationsform als erstrangig und alle anderen Organisationsformen als zweitrangig an. Sie befolgt eine proletarische Disziplin, die auf den Prinzipien des demokratischen Zentralismus beruht. Den Grundsatz der Kritik und Selbstkritik bewertet sie als die Grundvoraussetzung des voranschreitens. Sie befürwortet den Kampf zweier Linien innerhalb der kommunistischen Partei. Die Existenz von Fraktionen (Splittergruppierungen), die die Marxistisch-Leninistisch-Maoistische Willens- und Aktionseinheit zerstören und spalten, duldet sie nicht.

Die TKP-ML vertritt die bedingungslose Gleichberechtigung von Geschlechtern und stellt sich gegen jede Art der Diskriminierung, Verachtung und Missachtung von Frauen und LGBTI+ innerhalb der Partei.  Unter Betracht, dass die Frauen  tausende Jahre sklavischer Bedingungen ausgesetzt sind,befolgt die Partei  im Rahmen aller Parteiaktivitäten den Grundsatz die Bevorzugung der Frauen ; ausgehend von diesem Grundsatz führt sie in allen Komitees, vor allem in den Führungsorganen, die 30%-Regelung ein.

Ausgehend von dem Organisationgrundsatz des demokratischen Zentralismus der TKP-ML [gilt folgendes]:

a) Alle zentralen Beschlüsse sind für die gesamte Partei bindend. Mitglieder sind verpflichtet, Parteibeschlüsse auch wenn Sie sie für falsch empfinden, vollständig zu befolgen.

b) Mitglieder können in dem Komitee, in dem sie arbeiten, und im Rahmen von Versammlungen, bei denen sie anwesend sind, ihre Meinung zu allen Themen hinsichtlich der Parteiaktivitäten äußern. Die Mitglieder können ihre Meinung, Vorschläge und Kritik dem übergeordneten Komitee mitteilen. Die Äußerung von Kritik innerhalb der Partei zu unterbinden oder sie durch administrative Maßnahmen nicht zu ermöglichen, widerspricht dem Grundsatz des demokratischen Zentralismus.

c) In der Partei ist nur eine Disziplin gültig. Auf dieser Grundlage sind Individuen der Partei, untere Organe oberen Organen, die Minderheit der Mehrheit, die gesamte Partei dem ZK und das ZK dem Kongress bzw. der Konferenz verpflichtet.

d) Bis die Volksrevolution, die das Mindestziel der Partei ist, verwirklicht wird, können ausgehend von dem Prinzip der illegalen Organisationsform nur das ZK und der ZKK demokratisch von unten nach oben gewählt werden. Alle anderen Organe werden auf dem Weg der: Ernennung gebildet. Für das ZK und den ZKK können alle Mitglieder Kandidaten vorschlagen, Vorschlägen widersprechen und eine Diskussion eröffnen.

e) Alle Komitees müssen ihrem übergeordneten Komitee regelmäßig ein Bericht über ihre Aktivitäten erstatten. Die Berichte, die auch Einsprüche und Meinungen beinhalten, müssen von allen Mitgliedern des Komitees bewilligt werden.

f) Alle Führungskomitees der Partei müssen sich vor ihren untergeordneten Gremien verantworten.

g) Alle Parteikomitees sind dazu verpflichtet, eine demokratische Diskussionsplattform zu schaffen, in der die Mitglieder ihre Kritik und Vorschläge äußern können.

III. TEIL

Die grundlegenden Organe der Partei

Die Parteikomitees werden nach dem Zellensystem organisiert und die Komitees bilden die grundlegenden Organe in der Gesamtheit der Partei. Die Parteikomitees bilden die kollektiven Arbeitsorgane der Mitglieder damit diese ihre Aufgaben erfolgreich bewältigen und den Kampf für die Revolution organisieren. Sie sind verantwortlich dafür, sich durch regelmäßige Übung so sehr weiterzubilden, dass sie im Stande sind, sich mit der MLM Ideologie zu bewaffnen und die kommunistische Theorie in allen Lebensbereichen anzuwenden.

Alle Komitees bestehen aus mindestens drei Mitgliedern oder Mitgliedschaftsanwärtern. Die Parteikomitees, die unter der Führung der Mitglieder oder Mitgliedschaftsanwärter stehen, organisieren sich im Sinne des Zellensystems.

In jedem Parteikomitee befinden sich ein Sekretär und ein  Gehilfe des Sekretärs. Der Sekretär eines Komitees ist der Erstverantwortliche für alle Aktivitäten und bildet die Verbindung zum übergeordneten Komitee. Sein Gehilfe übernimmt bei Verhinderung oder Abwesenheit des Sekretärs seine Aufgaben. Der Sekretär eines Komitees ist verpflichtet, seinen Gehilfen auf diese Aufgabe vorzubereiten.

Die Parteikomitees sorgen dafür, dass die Partei in der Masse verwurzelt wird und sie ihre Führung übernimmt.

Die Parteikomitees werden in Dörfern, Fabriken, Schulen und faschistischen staatlichen Institutionen; in allen Massenorganisationen, allen voran Arbeiter- und Bauernorganisationen; zusammengefasst werden sie überall dort gebildet, wo Menschenmassen sind.

Die Partei kann auf der Basis ihrer Bedürfnisse Zellen für spezielle Aufgaben gründen.

IV. TEIL

Führungsorgane

Die Führungsorgane der Partei sind der Parteikongress, die Parteikonferenz, das Zentralkomitee und die Gebietskomitees. In allen Führungsorganen wird eine Frauenquote von 30% realisiert.

Parteikongress

Der Parteikongress ist das höchste Organ der Partei. Der Kongress verfolgt über die Befugnisse, Veränderungen am Parteiprogramm sind. Der Satzung vorzunehmen, die periodische Politik und Taktik der Partei festzulegen, ideologische, politische, militärische und organisatorische Probleme zu lösen den Tätigkeitsbericht des ZK zu beurteilen und die Mitglieder und Mitgliedschaftsanwärter des MK auszuwählen.

Die Konferenz verfügt über dieselben Befugnisse wie der Kongress, mit Ausnahme der Befugnis, das Programm zu ändern.

Der Parteikongress (falls kein Kongress durchgeführt wird, die Parteikonferenz) versammelt sich alle drei Jahre.

Der Kongress versammelt sich unter der Führung des MK unter der Bedingung, dass die Zahl der Delegierten nicht unter der absoluten Mehrheit liegt. Das Zentralkomitee kann in Ausnahmefällen mit der Zustimmung des Parteiwillens den Kongress um höchstens ein Jahr aufschieben.

Mit der Zustimmung von einem Drittel der Parteimitglieder oder auf Wunsch des Zentralkomitees kann ein außerordentlicher Parteikongress oder eine Parteikonferenz vor Ablauf der Zeitspanne von ‘drei Jahren einberufen werden, mit einer Vorbereitungszeit von maximal sechs Monaten.

Der Kongress wird nach dem Delegiertenverfahren durchgeführt. Das Zentralkomitee legt fest, wie viele Mitglieder von einem Delegierten vertreten werden. Die Delegierten werden im Kongress oder in die Konferenz der unteren Gebiete gewählt. Alle Parteimitglieder sind zur Teilnahme an den unteren Kongressen verpflichtet.

Mitglieder des ZK, die nicht zum Delegierten gewählt werden konnten, nehmen als Sonderdelegierte am Kongress teil. Nur gewählte Delegierte sind Stimmberechtigt. Für Beschlüsse, die die Veränderung des Programmes oder  Satzung betreffen, wird eine Mehrheit von 2/3 der Anzahl aller Delegierten benötigt und für andere Beschlüsse die absolute Mehrheit.

Mitglieder, die sich lm Gefängnis befinden, haben in der Phase der Kongressvorbereitung kein Wahlrecht für Delegierte, können jedoch ihre Meinung zu den Tagesordnungspunkten beitragen.

Mitglieder in Gefangenschaft können zu Ehrenmitgliedern des ZK gewählt werden.

Diese Funktion des durch die Haft verhinderten ZK-Mitglieds wird im Zeitraum der Gefangenschaft ausgesetzt.

b) Zentralkomitee

Das Zentralkomitee (ZK) bildet in der Zeit zwischen zwei Kongressen oder Konferenzen das höchste Organ. Die Anzahl seiner Mitglieder wird durch den Kongress oder die Konferenz festgelegt. Für die Mitgliedschaft im ZK gilt nicht die Bedingung, delegiert zu sein oder am Kongress oder der Konferenz teilzunehmen. Das ZK ist Federführer politisch ideologisch-organisatorischen Aktivitäten im Sinne der Beschlüsse des Kongresses und der Konferenz und leitet die Partei. Es ist Erstverantwortlicher für die Organisation der Partei und alle Aktivitäten.

Das ZK bildet im eigenen Organ die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Gremien, um die Parteiaktivitäten zu leiten, allen voran das Politbüro (PB) und das Organisationsbüro (OB) .Das PB ist in den Zeiten zwischen den Versammlungen im Namen des ZK befugt. Es leitet die Partei auf ideologisch-politischer Ebene. Das PB darf Beschlüsse des ZK nicht verändern. Sie verfügt über die direkte Federführung über die zentrale Publikation und andere Publikationsaktivitäten. Sie veröffentlicht die parteiinterne Publikation „Kommunist“ mindestens zweimal jährlich.

Das OB hingegen ist im Namen des ZK für die Leitung der Organisation zuständig.

Das ZK kann, sofern es keine Kommissionen zur Leitung der Nebenorganisationen der Partei bilden kann, diese Aufgaben einem ZK-Mitglied übertragen.

Das ZK versammelt sich mindestens einmal im Jahr. Darüber hinaus können das PB sowie eine Drittelmehrheit der Mitglieder außerordentliche Versammlungen des ZK einberufen. Die Beschlussfähigkeit wird durch absolute Mehrheit der Organmitglieder festgelegt. Das PB bestimmt unter Einbeziehung der Meinung der übrigen ZK- Mitglieder, ob die Ersatzmitglieder des ZK ohne Stimmrecht an die Versammlung teilnehmen dürfen. Die Teilnahme ist für Ersatzmitglieder nicht verpflichtend, jedoch legt das ZK Wert darauf, sich um ihre Teilnahme zu bemühen, da sie potenzielle Führungspersonen darstellen.

Falls das ZK trotz der Teilnahme der Ersatzmitglieder in der Reihenfolge ihrer Wahl nicht Beschlussfähig ist, kann es einen Drittel seiner Hauptmitglieder durch Mitglieder unterer Organe ergänzen. Falls auch danach noch Schwierigkeiten mit der Beschlussfähigkeit bestehen oder erneut aufkommen, entscheidet die gesamte Partei über einen Lösungsweg.

Falls aufgrund der Verhinderung eines ZK-Mitglieds, Ersatzmitglieder der Reihe nach teilgenommen haben und daraufhin das verhinderte Hauptmitglied wieder teilnehmen kann, führt dieses Mitglied seine Funktion als ZK-Mitglied fort und das Ersatzmitglied, dass das Hauptmitglied vertreten hatte, führt seine Funktion als stellvertretendes Mitglied fort.

c) Gebietskomitees

Die zentrale Organisation der Partei erfolgt auf der Basis des Gebietssystems. Die Aufgabenbereiche werden unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, politischen und geografischen Voraussetzungen auf bestimmte Gebiete aufgeteilt. In den festgelegten Gebieten werden Gebietskomitees (GK) gebildet, die dem ZK angebunden sind. Das ZK ernennt Mitglieder für das gegründete GK und bezieht dabei auch die Meinung und Vorschläge der unteren Komitees mit ein. Der Sekretär des Gebietskomitees, der gleichzeitig in ZK-Mitglied ist, stellt das Bindeglied zwischen dem GK und dem ZK. Der Sekretär ist Erstverantwortlicher für alle Gebietsaktivitäten. Das GK führt gemäß der zentralistischen Politik das Gebiet an.

Das GK bildet unter Kenntnis und Zustimmung des ZK Parteikomitees wie untere Gebietskomitees und Provinzkomitees.

Als Mittel zur Umsetzung des demokratischen Beratungsmechanismus können Gebietskomitees, wenn sie dies für nötig erachten, unter Zustimmung des ZK Gebietskonferenzen durchführen, um die Parteipolitik auf der Basis der spezifischen Gebietsprobleme begreiflich zu machen.

V. TEIL

Arbeiter- und Bauernbefreiungsarmee der Türkei

Die Arbeiter und Bauernbefreiungsarmee der Türkei (TIKKO) ist die bewaffnete Kraft des Volkes und steht unter der Führung der TKP-ML. Die TIKKO wird mittels der Militärkommission, welche an das ZK gebunden ist, geleitet. Gemäß dem Grundsatz, dass die Politik die Waffen kommandiert, werden innerhalb der TIKKO Parteiorganisationen gegründet.

VI. TEIL

Bund der Marxistisch-Leninistischen Jugend der Türkei

Bund der Marxistisch-Leninistischen Jugend der Türkei (TMLGB) ist eine autonome kommunistische Jugendorganisation, die unter der Führung der TKP-ML steht. Die Partei führt die TMLGB mittels der Jugendkommission (JK), welche dem ZK angebunden ist.

VII. TEIL

Bund der Kommunistischen Frauen

Bund der Kommunistischen Frauen (KKB) ist eine autonome kommunistische Frauenorganisation, die unter der Führung der TKP-ML steht. Die Partei führt die KKB mit Hilfe der Frauenkommission (FK), welche dem ZK angebunden ist. Die Frauenkommission setzt sich aus Frauen zusammen.

VIII. TEIL

Finanzmittel

Die TKP-ML hat sich dem Prinzip angenommen, sich auf das Volk zu stützen, um Einkommensquellen zu erschließen. Die Einkommensquellen der Partei setzen sich aus den Mitgliedschaftsbeiträgen, den Parteisteuern, deren Höhe jeweils das ZK festlegt, Spenden und aus dem Feind abgezwungenen Einnahmen zusammen. Alle Ausgaben werden vom ZK geregelt und durch seine Organisationen überwacht. Alle Parteikomitees müssen regelmäßig Berichte über ihre Einnahmen und Ausgaben vorlegen.

Die Mitglieder, die Parteiarbeiter sind, geben ihr gesamtes Einkommen der Partei, solange sie außerhalb der Partei in der Produktion gegen Lohn arbeiten. Die Bedürfnisse der Parteiarbeiter werden von der Partei erfüllt.

Turkısh: https://www.tkpml.com/tuzuk/tuzuk/?swcfpc=1

Greek: https://www.tkpml.com/καταστατικό-του-κομμουνιστικού-κόμμ/?swcfpc=1

Englısh: https://www.tkpml.com/the-constitution-of-communist-party-of-turkey-marxist-leninist/?swcfpc=1